ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen des Hotel Wehrburg.

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der RL Hotelbetriebe Cuxhaven, Inh. B. Raulff-Lührsen e.K. (im folgenden Hotel genannt):


I. Vertragsabschluß, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags


1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden, auch telefonisch.


2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner mit allen Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.


3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt wird die Zahlung des vereinbarten Logispreises für den vertraglichen Zeitraum abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig:

Diese ersparten Aufwendungen betragen erfahrungsgemäß bei Übernachtungen mit Frühstück 20%.
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.


Es gelten im Allgemeinen folgende Stornobedingungen:


bis 7 Tage vor Reisebeginn kostenfreier Storno, 

ab 6 Tage vor Anreise, am Tag des Reisebeginns, bei Nichtantritt bzw. bei Stornierung nach Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 80%


Es ist möglich, dass anderslautende buchungsspezifische Stornobedingungen vereinbart werden.


4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.


II. Anreise und Abreise


1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung.
4. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben. Der Kunde erwirbt nur einen Anspruch auf die entsprechend zugesagte Kategorie.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die StVO.


III. Vertrag über andere vereinbarte Leistungen


Bei anderen bestellten Leistungen wie Raummieten und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen- gelten nachstehende Bedingungen:

1. Der Kunde hat dem Hotel spätestens zwei Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet.
2. Rücktritt vom Vertrag: Gastronomische Leistungen können bis 15 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der vorausbestellten Speisen bzw. nach dem Mindestmenupreis im Haus, sofern kein Menu vorausbestellt wurde. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 75% des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu zahlen.


IV. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort


1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Kunden.
2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt (im Sinne von § 286 Abs. 3, Satz 1 BGB) spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.


V. Fremdleistungen


Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

Einzelne Angebote der Arrangements oder Festtagswochen können Änderungen unterliegen. Bei Änderungen ist das Hotel bemüht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Sollte eine durch das Hotel im Rahmen eines Arrangements angebotene Leistung Dritter nicht erbracht werden können, wird diese Leistung im Paket nicht berechnet. Werden von uns angebotene Termine durch den Gast nicht in Anspruch genommen, gilt die Leistung als erbracht.


VI. Haftung / Verjährung


1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
3. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
4. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
5. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt.


VII. Schwimmbad- und Saunanutzung


Die Nutzung von Schwimmbad und Sauna ist für die Hotelgäste kostenfrei, ohne finanziellen Ausgleich bei Nichtnutzung oder Schließung jeglicher Art.


VIII. Schlussbestimmungen


1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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